FÉDÉRATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (FCI) Standard Nr. 86 – Stand 26.03.2009 / Modifiziert 03.02.2010 Übersetzung: Wiebke Stehen

 Standard des Yorkshire-Terriers

Ursprung: Grossbritannien. Klassifikation: Gesellschaftshund. FCI-Gruppe 3/Terrier, Sektion 4/Zwerg-Terrier (ohne Arbeitsprüfung). 

Allgemeines Erscheinungsbild: Langhaarig, das Haar hängt glatt und gleichmäßig beiderseits herab, ein Scheitel reicht von der Nase bis zur Rutenspitze. Sehr kompakt und adrett, aufrecht in der Haltung und ein Fluidum von »Wichtigkeit« ausstrahlend. Die Konturen sollten einen kernigen und gut proportionierten Körper erkennen lassen.

 Verhalten und Charakter (Wesen): Reger und intelligenter Zwerg-Terrier. Lebhaft bei ausgeglichenen Wesensanlagen.

 Oberkopf: Ziemlich klein und flach, Schädel nicht auffallend oder zu gerundet.

 Nasenschwamm: Schwarz.

 Fang: Nicht zu lang.

 Kiefer/Zähne: Perfektes, regelmäßiges und vollständiges Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

 Augen: Mittelgroß, dunkel, glänzend, mit wachsamem, intelligentem Ausdruck und so plaziert, dass sie geradeaus blicken und nicht hervorstehen, Augenlider dunkel.

 Ohren: Klein, V-förmig, aufrecht getragen, nicht zu weit auseinanderstehend, mit kurzem Haar von satter, kräftiger Tan-Farbe bedeckt.

 Hals: Von guter Länge.

 Körper: Kompakt, ebener Rücken, Lenden gut durch Muskeln gestützt, Rippen mäßig gewölbt.

 Rute: Früher üblicherweise kupiert.

 Kupiert: Von mittlerer Länge, reich mit Haar bewachsen, das dunkler blau ist als das restliche Körperhaar, insbesondere am Rutenende. Etwas oberhalb der Rückenlinie getragen.

 Unkupiert: Reich mit Haar bewachsen, das dunkler blau ist als das restliche Körperhaar, insbesondere am Rutenende. Etwas oberhalb der Rückenlinie getragen.  So gerade wie möglich. In ihrer Länge zur Harmonie der Gesamterscheinung beitragend.

 Seit 1. Juni 1998 ist das Kupieren der Ruten in Deutschland nicht mehr erlaubt.

 Vorderhand: Läufe gerade, gut mit Haar von sattem, goldenem Tan bedeckt, wobei die Haarspitzen etwas heller schattiert sind als die Haarwurzeln.  An den Vorderläufen darf das Tan nicht höher als bis zu den Ellbogen reichen.

 Schultern: Gut gelagert.

 Hinterhand: Von hinten betrachtet sind die Läufe ganz gerade, gemäßigte Winkelung der Kniegelenke, gut mit Haar von sattem, goldenen Tan bedeckt, wobei die Haarspitzen etwas heller schattiert sind als an der Haarwurzel. Das Tan darf nicht höher als bis zu den Kniegelenken reichen. Pfoten: Rund, schwarze Krallen.

 Gangwerk: Frei und mit viel Schub, geradeaus gerichtete Bewegung in Vorderund Hinterhand, bei ebener Rückenlinie. 

Haarkleid: Körperhaar von mittlerer Länge, völlig gerade (nicht wellig), glänzend, von feiner, seidiger Textur, nicht wollig. Das herabhängende Haar am Kopf und Fang (»fall«) ist lang, hat eine satte, goldene Tan-Farbe, dabei in der Farbe intensiver seitlich am Kopf, am Ohrenansatz und am Fang, wo es besonders lang sein sollte. Die Tan-Farbe am Kopf darf sich nicht in den Nacken ausbreiten, sie darf nicht rußig oder mit dunklem Haar vermischt sein. (Siehe auch Anhang.)

 Farbe: Dunkles Stahlblau (nicht Silberblau) erstreckt sich vom Hinterhauptbein bis zum Rutenansatz, keinesfalls vermischt mit falbfarbenem, bronce-farbenem oder dunklem Haar. Das Haarkleid an der Brust hat ein volles, helles Tan. Alle tanfarbenen Haare sind an der Wurzel dunkler als in der Mitte und werden zur Spitze hin noch heller. (Siehe auch Anhang.)

 Gewicht: Gewicht bis 3,1 kg.

 Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

 Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.

 

Anhang: Dieser Anhang ist nicht offizieller Bestandteil des Standards. Jedoch erscheint es wichtig und sinnvoll, einige Bereiche zum allgemeinen Verständnis weitergehend zu erklären. Die Farbbezeichnung »Tan« bedeutet beim Yorkshire-Terrier, dass das Haar golden-, nicht rotgold-schattiert wirken soll – keinesfalls einfarbig, braun oder rötlich-mahagoni (nur bei z.B. Jagdhunderassen steht der Begriff »Tan« für eine bräunlich-rötliche Haarfarbe). Ein schattiertes Tan ist mit dem Licht einer Kerze vergleichbar. Das Tan am Kopf (auch seitlich) und Bart, sollte ab dem »Erwachsenenalter« (24 bis 30 Monate) vollkommen frei von grauen Haaren sein. Die Farbbezeichnung Stahlblau ist genau definiert: das seidige, glatte und glänzende Mantelhaar spiegelt im Sonnenlicht einen bläulichen Schimmer. Erlaubt ist ein dunkleres bis helleres (nicht silbernes) Stahlblau. Nicht erlaubt ist wolliges, wattiges und welliges sowie ein mit sektfarbenen oder weißen Haaren durchsetztes Mantelhaar. Sehr oft wird auch ein Mittel- bis Dunkelanthrazit mit dem korrekten Stahlblau verwechselt (diese Yorkies haben aber auch kaum ein korrektes Tan). – Bei einem Yorkshire-Terrier, der im Alter von etwa 24 bis 30 Monaten im Tan bereits korrekt schattiert und ohne graue Haare ist, wird das Stahlblau des Mantelhaares meist etwas heller. Der Fang (das Vorgesicht) sollte weder zu lang noch zu kurz sein. Das heißt auch, dass ein Yorkie kein püppchenhaftes Aussehen mit »Stupsnäschen« und großen, runden Augen haben sollte.

 

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